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Willkommen bei der großen Leserwahl 2026 von DataCenter-Insider!
  • Rechenzentrum
    Aktuelle Beiträge aus "Rechenzentrum"
    Wer darf wo arbeiten? Datascope beantwortet diese Frage auf BCEI-Baustellen in Echtzeit – von Santiago bis Frankfurt. (Bild: © leonidkos - stock.adobe.com)
    Standardisierung von Workforce- und Sicherheitsprozessen bei Datacenter-Bauten
    Eine Workforce-Plattform auf allen Rechenzentrumsbaustellen
    Vertiv ist schwer beschäftigt; an den Entwicklungszyklen von Nvidia orientiert, will das US-Unternehmen die Fundamente für die Stromhungrigen und kühlintensiven Rechenzentren bieten, die derzeit mit der accellerated IT aufgebaut wird.  (Bild: © Vasiliy - stock.adobe.com / KI-generiert)
    Die Gigawatt-Dompteure
    Vertiv gießt ein Fundament der KI-Revolution
    Microsoft forscht an Hochtemperatur-Supraleitern (HTS), um die Stromversorgung künftiger Rechenzentren effizienter und leistungsfähiger zu gestalten. (Bild: Microsoft)
    Stromfluss ohne elektrischen Widerstand, Energieverluste, Hitze und Spannungsabfälle
    Microsoft setzt auf Hochtemperatur-Supraleiter
    Siemens erweitert sein Ökosystem rund um KI-Rechenzentren und neue Partner und Techniken. (Bild: © Chainarong - stock.adobe.com)
    Rechenzentrum, Energie und KI-Infrastruktur
    Siemens erweitert Portfolio zur Stromverteilung, -speicherung und -simuation, um KI-Datacenter zu kurzfristig ermöglichen
  • Hardware
    • Konvergente Systeme
    • Server
    Aktuelle Beiträge aus "Hardware"
    Sliliziumkarbit gilt generell als vielversprechendes Material für Chips, insbesondere KI-Chips.  (Bild: © Pichapob - stock.adobe.com / KI-generiert)
    Weiterentwicklung der Energie-Infrastruktur für KI-Rechenzentren
    Infineon und DG Matrix nutzen Siliziumkarbid-Technologie
    In der vergangenen Woche hat ARM die CPU „AGI“ vorgestellt, eine neue Klasse serienreifer Chips, die auf der „ARM Neoverse“-Plattform basiert.  (Bild: ARM )
    ARM-Chips, -Sever und -Racks im Rechenzentrum
    Neue CPU und neues Geschäftsmodell von ARM
    „Bartlett Lake“ alias „Intel Core Series 2 200E“ ist im Prinzip die Embedded Variante von „Raptor Lake“. Allerdings gibt es hier nun Varianten, bei denen die „E“-Cores fehlen, dafür aber bis zu 12 statt nur 8 „P“-Cores mit Hyperthreading zur Verfügung stehen. (Bild: Intel Corporation)
    Embedded-Prozessoren von Intel für Echtzeit- und KI-Anwendungen
    Intel bringt Bartlett Lake ohne E-Cores, aber 12 P-Cores
  • Software
    Aktuelle Beiträge aus "Software"
    Wer darf wo arbeiten? Datascope beantwortet diese Frage auf BCEI-Baustellen in Echtzeit – von Santiago bis Frankfurt. (Bild: © leonidkos - stock.adobe.com)
    Standardisierung von Workforce- und Sicherheitsprozessen bei Datacenter-Bauten
    Eine Workforce-Plattform auf allen Rechenzentrumsbaustellen
    Für Betreiber von Parkhäusern und Parkplätzen jeder Art bedeutet der Einsatz des Avant-Systems im besten Fall: kein Karten-Mnagement, kein Austausch von Transpondern, keine manuellen Listen, für Parker: kein Ticket, keine Schranke und keinen manuellen Zwischenschritt.  (Bild: © Starpics - stock.adobe.com)
    Kennzeichenerkennung und Whitelisting Prozesse
    Die digitale Parkraumbewirtschaftung von Avantpark
    Mit neuen Frameworks, Modellen und Referenzarchitekturen bringt Nvidia autonome KI-Agenten in die Unternehmen. Die Bots sollen nicht mehr nur antworten, sondern handeln. (Bild: Nvidia)
    Nvidia Agent Toolkit
    Nvidia baut Plattform für autonome KI-Agenten
    Siemens erweitert sein Ökosystem rund um KI-Rechenzentren und neue Partner und Techniken. (Bild: © Chainarong - stock.adobe.com)
    Rechenzentrum, Energie und KI-Infrastruktur
    Siemens erweitert Portfolio zur Stromverteilung, -speicherung und -simuation, um KI-Datacenter zu kurzfristig ermöglichen
  • Services
    Aktuelle Beiträge aus "Services"
    Von Gleichberechtigung in IT-Berufen ist man trotz Fachkräftemangels noch weit entfernt – Vorurteile bis Misogynie bremsen Frauen aus. (Bild: © rawpixel.com - stock.adobe.com)
    Stereotype Rollenbilder sind stark verankert
    Vorurteile und KI bremsen Frauen in IT-Abteilungen aus
    Der Vorschlag wesentliche Hochrisiko-Anwendungen aus der KI-Verordnung herauszunehmen, führe zu mehr Bürokratie für Start-Ups und Mittelstand und weniger Sicherheit, so der TÜV. Mitgliedsstaaten und EU-Kommission seien gefordert, den horizontalen Ansatz des AI Acts zu erhalten. (Bild: KI-generiert)
    Offener Brief warnt vor „Flickenteppich“
    Wie der AI Act droht sich selbst zu zerlegen
    Der Digital Leader Summit geht in die achte Runde. Im malerischen Berchtesgarden kommen Führungskräfte aus der IT-Branche zusammen. (Bild: Vogel IT-Akademie)
    Strategietreffen für IT-Entscheider!
    Digital Leader Summit 2026 in Berchtesgaden
    Hans-Jörg Frieauff (3.v.l.), Geschäftsführer von Goldbeck: „Rechenzentren sind das Rückgrat der digitalen Infrastruktur. Zusammen mit Zaunergroup leisten wir einen Beitrag zur digitalen Zukunft Europas, stets in enger Partnerschaft mit unseren Kunden und den beteiligten Gewerken. So schaffen wir Orte, an denen Daten sicher, stabil und nachhaltig fließen.“  (Bild: Goldbeck)
    Partnerschaft für Datacenter-Markt
    Goldbeck und Zaunergroup bauen Rechenzentren gemeinsam
  • Quantencomputing
    Aktuelle Beiträge aus "Quantencomputing"
    Eine von einem IBM Quantencomputer unterstützte Simulation eines Neutronenstreuexperiments zeigte eine hohe Übereinstimmung mit den realen Messergebnissen.” - (Benchmarking quantum simulation with neutron-scattering experiments. arXiv preprint arXiv: 2603.15608) (Bild: Lee, Y. T., et al. (2026))
    US-Energieministerium und IBM nutzen quantenzentriertes Supercomputing
    Präzise Simulation realer magnetischer Materialien per Quantencomputer
    Um Quantencomputer anzusprechen, müssen Programmier-Tools erst erfunden werden. Doch die Open-Source-Werkzeuge des Projekts „Qrisp“ können sich sehen lassen.  (Bild: © satria - stock.adobe.com / KI-generiert)
    Qubits programmieren, modularisieren und kompilieren
    Qrisp 0.8 bringt den Quantenvorteil in greifbare Nähe
    Ein Quantencomputer auf Reisen: Der Xeeq- Quantencomputer ist vermutlich der erste, der mit öffentlichen Verkehrsmitteln transportiert wurde,. Das Foto entstand auf dem Weg zur „Langen Abend der Wissenschaft 2025“ der Universität Ulm.  (Bild: Xeeq)
    Diamant-NV-Spin-Qubit-Prozessoren aus Dresden
    Xeeq-Quantencomputer für indische Studenten
    Das finnische Unternehmen Semiqon setzt auf Cryo-CMOS-Chips für Quantencomputer.  (Bild: Semiqon)
    20-Jahres-Prognose
    Werkstoffe im Quantencomputing, in der -sensorik und der -kommunikation
  • Sicherheit
    Aktuelle Beiträge aus "Sicherheit"
    KI bringt neue Workloads und damit auch neue Spitzenlasten ins Rechenzentrum.  Testequiment gibt es nun von Keysight.  (Bild: © Gorodenkoff - stock.adobe.com)
    Aresone 1600GE prüft KI-Netze
    Keysight-Technik testet KI-Fabriken, bevor sie unter Last versagen
    Der Iran kündigt an, weitere digitale Infrastrukturen in Israel und den Golfstaaten anzugreifen. (Bild: Tasnim News Agency /Zuma Pre/frei lizenziert)
    Krieg gegen digitale Infrastruktur
    Irans nächsten Ziele sind Google, Microsoft, Nvidia
    Das QKD-Labor der TÜV NORD GROUP am Standort Essen ist eines der ersten seiner Art in Europa. Sven Bettendorf, Projektleiter des QKD-Labors, und Natalie Jung, Evaluatorin mit Schwerpunkt QKD, bereiten einen Versuchsaufbau vor.  (Bild: TÜVIT)
    Kommerzielle Systeme für QKD auf dem Prüfstand
    Tests für den Quantenschlüssel-Austausch im Labor von TÜV Nord
    Das Ziebelschalen-Prinzip basiert auf der Annahme, dass jede einzelne Sicherheitsmaßnahme, die in ein Rechenzentrum eingebaut wird, im Endeffekt überwunden werden kann.  (Bild: © Alleuy - stock.adobe.com / KI-generiert)
    Halt! Ausweis bitte.
    Physische Sicherheit für Datacenter gegen neue und alte Bedrohungen
  • Cloud
    • Digitale Souveränität
    Aktuelle Beiträge aus "Cloud"
    Datensouveränität hat keine geografische Bestimmung und verlagert sich von der Infrastruktur hin zum konsistenten Betriebsmodell. (Bild: © NicoElNino - stock.adobe.com)
    Die Kontrolle über Daten und Betriebsmodelle
    Souveränität ist keine Frage des Ortes
    Für Betreiber von Parkhäusern und Parkplätzen jeder Art bedeutet der Einsatz des Avant-Systems im besten Fall: kein Karten-Mnagement, kein Austausch von Transpondern, keine manuellen Listen, für Parker: kein Ticket, keine Schranke und keinen manuellen Zwischenschritt.  (Bild: © Starpics - stock.adobe.com)
    Kennzeichenerkennung und Whitelisting Prozesse
    Die digitale Parkraumbewirtschaftung von Avantpark
    Der Cloud-Service von Worldstream und Cubbit soll Datensouveränität, Resilienz, Skalierbarkeit und Kostentransparenz bieten.  (Bild: frei lizenziert)
    Ein souveräner S3-Cloud-Speicher
    Worldstream und Cubbit starten souveränen Cloud-Dienst
  • Datenspeicher
    Aktuelle Beiträge aus "Datenspeicher"
    Datensouveränität hat keine geografische Bestimmung und verlagert sich von der Infrastruktur hin zum konsistenten Betriebsmodell. (Bild: © NicoElNino - stock.adobe.com)
    Die Kontrolle über Daten und Betriebsmodelle
    Souveränität ist keine Frage des Ortes
    Demographischer Wandel, Fachkräftemangel, fehlende Budgets: KI-Agenten sollen Abhilfe schaffen. Aber können sie die menschliche Arbeit wirklich ersetzen? (Bild: © stokkete - stock.adobe.com)
    Wie Regulierungen eine Chance darstellen können
    FIDA, Bafin, AI Act – Bremse oder Motor für KI-Agenten?
    „Activecluster for File“ und „Fusion“ bilden zusammen eine intelligente Steuerungsebene für die Verwaltung sämtlicher Daten, unabhängig davon, wo diese gespeichert sind. (Bild: Everpure)
    Hochverfügbarkeit im Dateispeicher
    Everpure erweitert Activecluster-Unterstützung auf File-Umgebungen
    Da KI-Modelle immer größer werden und die Infrastruktur skaliert, werden Speicherbandbreite und Energie-Effizienz zunehmend entscheidend für die Systemleistung. AMD und Samsung gehen das an.  (Bild: AMD)
    Halbleiterverbindung
    AMD und Samsung Electronics bringen ihre KI-Technik zusammen
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  • Splitter
    Aktuelle Beiträge aus "Splitter"
    Im Südwesten Dänemarks, in der fünftgrößten Stadt des Landes, entsteht ein Hyperscale-Projekt. (Bild: esbjerg harbour / Graeme Maclean (_gee_) / CC BY 2.0 / flickr.com)
    Dänemark auf Expansionskurs
    Prime Data Centers plant 550-MW-Campus in Esbjerg
    Die HPC-Infrastruktur für die Wissenschaft wird schrittweise ausgebaut, um dem Bedarf der Wissenschaftler gerecht zu werden. (Bild: Midjourney / Paula Breukel / KI-generiert)
    High Performance Computing und Forschungsinfrastruktur
    ZIB und HZB starten HPC-Rechenzentrum in Berlin
    V.l.: Peter Östlund (Geschäftsführer der JSM Utility Services (EU) GmbH und Managing Director), Martin Murphy (Chief Operating Officer maincubes), Michael Booth (CEO JSM), Oliver Menzel (Gründer & CEO maincubes), Dr. Michael Wiebersinsky  (Bürgermeister Nauen) beim symbolischen Spatenstich in Nauen. (Bild: Maincubes)
    Maincubes startet mit dem Bau der Energie-Infrastruktur
    Spatenstich in Nauen für Umspannwerk und Kabeltrasse für neues Rechenzentrum
    Nun plant auch Jeff Bezos Rechenzentren im All.  (Bild: Jeff Bezos / Steve Jurvetson / CC BY-SA 2.0 / flickr.com)
    Rechenzentrumsexpansion in der Erdumlaufbahn
    Findet der nächste Datacenter-Boom wirklich im Weltall statt?
  • Kompendien
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  • CIO Briefing
  • Anbieter
  • PeerDC
    Aktuelle Beiträge aus "PeerDC"
    Das vom Umweltbundesamt beauftragte Projekt „Public Energy Efficiency Register of Data Centres “ (PeerDC), ist nach Einschätzung der Beteiligten Marina Köhn (UBA), Peter Radgen (IER Uni Stuttgart) und Felix Behrens (Öko-Institut e.V.) ein Erfolg auf ganzer Linie. Das sah DataCenter-Chefredakteurin Ulrike Ostler nach dem DataCenter-Diaries Podcast #16 nicht ganz so rosa.  (Bild: sdecoret - stock.adobe.com)
    Interpretation des Projekterfolgs durch die Beteiligten
    Also doch? Das öffentliche Energie-Effizienzregister für Rechenzentren wird kommen
     (Bild: Vogel IT-Medien GmbH)
    Das Öffentliche Energie-Effizienzregister für Rechenzentren kommt - nicht
    PeerDC – gescheitert? Ein Gespräch mit dem Projektleiter
     (Bild: frei lizenziert/Krystsina Radzewich)
    Effizienz im Rechenzentrum
    'Rauf oder 'runter? Was passiert dem PUE bei Flüssigkühlung?
    Eines der in Deutschland befindlichen NTT-Datacenter - in Hattersheim - und das PeerDC-Logo. (Bild: NTT Global Data Centers )
    Forschungsprojekt PeerDC
    Datacenter-Register: Mit Branchenbedenken in die entscheidende Phase
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    • Sonderausgabe Landeplatz Optimierung
    Aktuelle Beiträge aus "Specials"
    Demographischer Wandel, Fachkräftemangel, fehlende Budgets: KI-Agenten sollen Abhilfe schaffen. Aber können sie die menschliche Arbeit wirklich ersetzen? (Bild: © stokkete - stock.adobe.com)
    Wie Regulierungen eine Chance darstellen können
    FIDA, Bafin, AI Act – Bremse oder Motor für KI-Agenten?
    Bechtle sellt ein KI-Tool vor, das digitale Souveränität messbar machen soll, und zwar mit direktem Bezug zu NIS2 und DORA.  (Bild: © Urupong - stock.adobe.com)
    „Index of Sovereignty" von Bechtle
    Digitale Souveränität messen – geht das?
    Prior1 bietet mit „Eco Fix“ IT-Container in Holzbauweise an.  (Bild: Prior1)
    Es lohnt sich - Brettsperrholz statt Stahlbeton
    Holzbauweise für Datacenter als Baustein der Nachhaltigkeitswende
  • IT-Awards
    • Innovation Award
    Aktuelle Beiträge aus "IT-Awards"
    Das sind die Gewinner der IT-Awards 2025! (Bild: Vogel IT-Medien)
    IT-Awards 2025
    Das sind die Gewinner der IT-Awards 2025
    Strahlende Gesichter bei allen, die die Preise des 10. DataCenter-Insider Award am gestrigen 17. Oktober abholen durften - in den Kategorien: Schnelles Interconnect, Infrastruktur der Resilienz, Coole Kühlung, HPC- und KI-Hardware, Grünes Co-Location und Cloud-native Plattformen.  (Bild: Manuel Emme Fotografie)
    IT-Awards 2024
    Das sind die Gewinner der IT-Awards 2024
    DataCenter-Insider verleiht heute die IT-Awards 2024 in sechs Kategorien. (Bild: Vogel IT-Medien)
    Wer sind die Gewinner der Jubiläums-Leserumfrage?
    Große Verleihung der IT-Awards 2024
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Stand vom 27.02.2025

1. Geltungsbereich, Änderungen der Nutzungsbedingungen

1.1. Die Vogel IT- Medien GmbH (nachfolgend „Vogel“ genannt), Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, stellt auf ihren Webseiten verschiedene Services zur Verfügung, die eine Registrierung oder Anmeldung durch den Nutzer voraussetzen. Für die vertragsgemäße Nutzung dieser Services und den vom Nutzer mit Vogel abzuschließenden Nutzungsvertrag gelten (ausschließlich) die nachfolgenden „Allgemeinen Nutzungsbedingungen“ („ANB“). Ergänzend gelten für bestimmte Services zusätzliche Bedingungen, auf die der Nutzer bei Anmeldung für den jeweiligen Service ausdrücklich hingewiesen wird und diese akzeptiert.

1.2. Diese ANB kommen gegenüber Unternehmern und Verbrauchern zur Anwendung. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Soweit ein Nutzer den Nutzungsvertrag mit Vogel zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, handelt der Nutzer als Verbraucher. Für Verbraucher gelten ergänzend die besonderen Regelungen in der Ziffer 11.

1.3. Vogel behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen bei Vorliegen eines sachlichen Grundes und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Nutzer und der Zumutbarkeit für die Nutzer zu ändern. Vogel wird den Nutzer über jede Änderung der ANB informieren und ihm die Möglichkeit geben, unter Einhaltung einer Frist den geänderten ANB zu widersprechen. Widerspricht der Nutzer den geänderten ANB, bleiben die vormaligen vom Nutzer akzeptierten ANB unverändert in Kraft.  Widerspricht der Nutzer nicht, werden die geänderten ANB zum Datum des Inkrafttretens der Änderungen in den Nutzungsvertrag einbezogen. Ändern sich die wesentlichen Bestandteile des Nutzungsvertrages (z.B. dessen Leistungsgegenstand), wird Vogel den Nutzer ebenfalls über die Änderung informieren. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, den Änderungen ausdrücklich zuzustimmen, den Nutzungsvertrag zu den unveränderten Bedingungen fortzusetzen oder den Nutzungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Unabhängig von vorstehenden Regelungen kann Vogel den Nutzungsvertrag außerordentlich mit einer angemessenen Ablauffrist kündigen, sofern die Änderung der ANB wegen zwingender Vorgaben von Gesetz oder höchstrichterlicher Rechtsprechung erfolgt und aufgrund dessen Vogel die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses zu den vormaligen vom Nutzer akzeptierten ANB nicht zumutbar ist.

2. Vertragsschluss und Nutzeraccount, Bereitstellung des Nutzeraccounts

2.1. Der Abschluss des Nutzungsvertrages ist Voraussetzung für die Nutzung der jeweiligen Services. Der Nutzungsvertrag kommt durch eine Registrierung durch den Nutzer und eine Bestätigung dieser Registrierung durch Vogel zustande.

2.2. Der Nutzer kann sich durch Eingabe seiner E-Mail-Adresse und eines im Registrierungsvorgang selbst festzulegenden Passworts registrieren. Zugleich muss sich der Nutzer mit diesen dem Nutzungsvertrag zugrundeliegenden ANB einverstanden erklären und die Einwilligungserklärung abgeben. Er erhält daraufhin unter der in seiner Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse eine E-Mail von Vogel, mit der er aufgefordert wird, mittels eines Aktivierungslinks die E-Mail-Adresse zu bestätigen (Double-Opt-in/DOI). Mit der Bestätigung der E-Mail-Adresse durch den Nutzer ist der Registrierungsvorgang abgeschlossen und der Nutzungsvertrag zwischen Vogel und dem jeweiligen Nutzer zustande gekommen. Einrichtung und Bereitstellung eines Nutzer-Accounts erfolgt erst, nachdem der Nutzer diesen DOI-Prozess durchgeführt und seine E-Mail-Adresse verifiziert hat. Voraussetzung für die Registrierung, die Durchführung des DOI-Prozesses sowie die Einrichtung eines Nutzer-Accounts ist, dass der Nutzer eine gültige E-Mail-Adresse und einen zu seiner E-Mail-Adresse gehörigen und zum Empfang und Senden von E-Mails geeigneten E-Mail-Account hat sowie von Vogel versandte E-Mails abruft und für die vorgenannten Prozesse erforderliche Bestätigungen abgibt.

2.3. Mit Abschluss des Nutzungsvertrages wird für den Nutzer von Vogel ein sog. Nutzer-Account angelegt. Mit seiner E-Mail-Adresse und einem von ihm festgelegten Passwort kann sich der Nutzer in seinem Nutzer-Account anmelden (sog. Log-in). In dem Nutzer-Account kann der Nutzer seine Registrierungsdaten einsehen und ggf. weitere Daten zu seiner Person ergänzen. Der Nutzer erhält in seinem Nutzer-Account ferner angezeigt, für welche Services er sich angemeldet hat. Der Vertragstext (diese ANB und Einwilligungserklärung) wird nicht im Nutzer-Account bereitgehalten und ist nach der Registrierung bzw. Anmeldung zu einzelnen Services nicht mehr abrufbar. Der Nutzer kann sich den Vertragstext aber über die Funktionen seines Browsers ausdrucken oder abspeichern. Der jeweils aktuelle Stand dieser ANB und der Einwilligungserklärung ist zudem unter ANB und EWE abrufbar.

2.4. Der Nutzer ist verpflichtet, erforderliche Aktualisierungen in seinem Nutzer-Account selbst vorzunehmen und die übermittelten Daten aktuell zu halten. Nicht personenbezogene Registrierungsangaben des Nutzers können von Vogel korrigiert oder angepasst werden, um vor allem angebotene Services korrekt ausführen und weitere vertragliche Verpflichtungen gegenüber dem Nutzer erfüllen zu können. Unter der von ihm angegebenen E-Mail-Adresse können ihm rechtsgeschäftliche Erklärungen im Rahmen dieses Nutzungsvertrages per E-Mail zugehen.

2.5. Mit der Freischaltung des Nutzer-Accounts ist kein Anspruch des Nutzers auf bestimmte Services verbunden. Durch die Freischaltung des Nutzer-Accounts wird dem Nutzer lediglich die Möglichkeit eröffnet, sich für die angebotenen Services anzumelden. Darüber hinaus ist Vogel berechtigt, Services, für die der Nutzer angemeldet ist, im Rahmen des Zumutbaren insoweit zu ändern, als die Änderungen der Weiterentwicklung des jeweiligen Services dienen oder sie technisch (z.B. um die Verfügbarkeit des Services zu erhöhen) oder rechtlich erforderlich sind.

2.6. Hat sich der Nutzer im Rahmen der Freischaltung des Nutzer-Accounts zugleich für bestimmte Services angemeldet, wird der Nutzer mit Freischaltung des Nutzer-Accounts auch für die von ihm im Rahmen der Anmeldung ausgewählten Services freigeschaltet. Die Bereitstellung der jeweiligen Services erfolgt unverzüglich, es sei denn, der Nutzer wird auf eine zeitlich spätere Bereitstellung, z.B. zu einem bestimmten Termin, ausdrücklich im Angebot oder in der Produktbeschreibung hingewiesen.

2.7. Die Nutzung der jeweiligen Services erfordert die Überlassung der Daten des Nutzers an Vogel im Rahmen des gemäß Ziffer 2.2. erfolgenden Registrierungsvorganges und die Abgabe der Einwilligungserklärung im Registrierungsvorgang. Die Inanspruchnahme der Services ist grundsätzlich gebührenfrei, es sei denn, Vogel weist auf eine Gebührenpflichtigkeit der Services in Geld im Rahmen seiner Angebote hin.

2.8. Einige der Services setzen voraus, dass der Nutzer in die werbliche Nutzung seiner Daten einwilligt. Der Nutzer ist nicht verpflichtet, diese Einwilligung zu erteilen; gleichwohl kann er solche Services, die von der Erteilung einer Einwilligung abhängig sind, nicht in Anspruch nehmen und nutzen . Eine einmal erteilte Einwilligung kann der Nutzer jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall entfällt der Anspruch auf Nutzung des jeweiligen Service.

2.9. Vogel stellt dem Nutzer keine Softwareanwendung für die Nutzung seines Nutzer-Accounts und der angebotenen Services zur Verfügung, sofern nicht anders im Angebot oder in der Produktbeschreibung des jeweiligen Services ausgewiesen. Der Zugriff auf Services bzw. deren Nutzung erfolgt in der Regel über einen unterstützten Browser, der den Systemvoraussetzungen von Vogel entspricht, oder über eine vom Nutzer zu installierende Software für den Abruf von E-Mails oder eine PDF-Reader-Software, die dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Sofern nicht anders in der Produktbeschreibung des Services ausgewiesen, finden sich Details zu den Systemvoraussetzungen unter https://privacy.vogel.de/systemanforderungen.html.

3. Services von Vogel

3.1. Vogel stellt seinen Nutzern Services z.B. in Form von redaktionellen Inhalten unterschiedlicher Fachbranchen zur Verfügung, die mit einer Kommentarfunktion ausgestattet sein können. Daneben erhält der Nutzer mit der Anmeldung zum Newsletter oder seiner Registrierung als Service automatisch einen redaktionellen Newsletter, mit dem er z.B. über ein bestimmtes Thema der ihn interessierenden Fachbranche informiert wird. Diesen Newsletter-Service kann der Nutzer bei jedem Newsletter über den „Abmelde“-Link oder ansonsten wie im Abschnitt Redaktionelle Newsletter der Datenschutzerklärung beschrieben, jederzeit widerrufen.

Die Bereitstellung dieser Services kann in unterschiedlichen digitalen Formaten erfolgen:

  • per Abruf über eine Webseite (z.B. bei redaktionellen Inhalten in Form von Fachartikeln);
  • per Browser-Zugriff (Software-as-a-Service oder Platform-as-a-Service) vor allem über online angebundene Plattformen (z.B. bei Online-Webinaren);
  • per Download, der mittels Abruflink oder Schaltfläche ausgelöst werden kann (z.B. Whitepaper, eBooks u.a. im PDF-Format);
  • per E-Mail-Versand (z.B. redaktionelle Newsletter)

3.2. Darüber hinaus bietet Vogel seinen Nutzern an, publizistisch für sie tätig zu werden. Der Nutzer erhält die Möglichkeit, eigene redaktionelle Fachbeiträge zur Veröffentlichung in der Vogel-Medienwelt und sonstigen von Vogel verantworteten Medien bereit zu stellen. Die Bereitstellung dieses Service setzt eine gesonderte Registrierung oder Verifizierung des Nutzers durch Vogel voraus. Der Nutzer kann nach Freischaltung eigene Fachartikel an Vogel z.B. per E-Mail übermitteln oder über Content-Autorenportale online hochladen.

3.3. Vertragsbestandteil ist zudem die Verarbeitung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten, die der Nutzer bei der Registrierung und Nutzung der Services von Vogel zur Verfügung stellt bzw. die dabei über technische Verfahren gewonnen und verarbeitet werden, wie z.B. im Abschnitt Cookie-Erklärung der Datenschutzerklärung beschrieben, mit der Zielsetzung, dem Nutzer ein besonderes, auf seine individuellen Bedürfnisse und Interessen ausgerichtetes Nutzungserlebnis in der Vogel-Medienwelt zur Verfügung zu stellen und persönlich zugeschnittene Angebote zu unterbreiten. Diese Informationen können beispielsweise das Verhalten des Nutzers auf den Vogel-Webseiten, dessen Interaktion mit Social-Media-Plattformen (z.B. Facebook), dessen IP-Adresse, Angaben aus Registrierungsformularen und weitere technische Merkmale sein. Weitere Informationen hierzu ergeben sich aus dem Abschnitt Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenschutzerklärung.

3.4. Vogel übernimmt keine Garantie für die dauerhafte und ununterbrochene Verfügbarkeit der Internet-Seiten und der angebotenen Services. Vogel gewährleistet als minimale Größe eine Verfügbarkeit der Internet-Seiten und der darüber angebotenen Services von 95% bezogen auf den Monat. Nicht in diese Zeit eingerechnet werden die für die Wartung des Systems erforderlichen Unterbrechungen im angemessenen Rahmen sowie eine Unterbrechung aufgrund höherer Gewalt oder nicht abwendbarer Ursachen. Die Verfügbarkeit in diesem Sinn versteht sich als das Verhältnis von IST-Zeit (IZ) zu Soll-Zeit (SZ). Die Verfügbarkeit (in %) berechnet sich danach wie folgt: IZ/SZ * 100.

4. Pflichten des Nutzers; Nutzungsrechte

4.1. Der Nutzer ist verpflichtet, sein Passwort und seinen Account nicht an Dritte weiterzugeben und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Nutzer haftet für von ihm verschuldete, missbräuchliche Verwendungen seines Accounts.

4.2. Der Nutzer darf die zur Nutzung von Vogel bereitgestellten Services nur für seine eigenen Informationszwecke nutzen. Dazu ist es ihm gestattet, die ihm zugänglich gemachten Informationen auszudrucken und – soweit die Möglichkeit des Speicherns von Vogel angeboten wird – auf ihm gehörigen Datenträgern zu speichern. Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung der Informationen ist nicht gestattet. Insbesondere ist es dem Nutzer untersagt, die Inhalte an Dritte weiterzugeben oder für sonstige eigene Zwecke außerhalb des Informationszwecks zu verwenden, z.B. im Rahmen eines eigenen Angebots. Assistenten des Nutzers und IT-Service-Provider sind keine Dritten im vorgenannten Sinne. Ferner darf der Nutzer die angebotenen Inhalte in keiner Form bearbeiten, z. B. verändern, übersetzen oder Urheberbezeichnungen entfernen. Sämtliche Rechte bleiben Vogel bzw. dem jeweiligen Urheber vorbehalten.

4.3. Der Nutzer verpflichtet sich, die Rechte Dritter einschließlich der Rechte von Vogel zu respektieren. Dem Nutzer ist es deshalb insbesondere nicht gestattet:

a) die im Rahmen der Services enthaltenen Angaben (z.B. Kontaktdaten) oder die zur Verfügung gestellten kommunikativen Services (Kontaktaufnahme mit anderen Nutzern) zur werblichen Ansprache zu nutzen;

b) Daten zu versenden oder einzustellen, welche insbesondere nach ihrer Art, Beschaffenheit, Größe oder Zahl geeignet sind, die IT-Infrastruktur von Vogel oder Rechner sonstiger Dritter zu schädigen, zu blockieren oder darauf enthaltene Daten auszuspähen oder zu schädigen (z.B. durch Viren, Trojaner, Spam-E-Mails);

c) im Zusammenhang mit der Nutzung der Services Handlungen vorzunehmen oder Inhalte zu verbreiten, welche Rechte Dritter verletzen (z.B. Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte) oder gegen geltende gesetzliche Bestimmungen verstoßen, insbesondere gegen die geltenden Strafgesetze, Jugendschutzbestimmungen, Datenschutzgesetze oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften.

4.4. Der Nutzer ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren Mitwirkungsleistungen zu erbringen, die für die Nutzung und Inanspruchnahme der Services von Vogel erforderlich sind und seine eigene Einrichtung und technische Infrastruktur betreffen. Hierzu gehören insbesondere:

  • Einrichtung und Verfügbarhalten einer gültigen E-Mail-Adresse und eines zum Senden und Empfangen von E-Mails geeigneten E-Mail-Accounts (siehe bereits Ziff. 2.2.)
  • Abgabe von für die Inanspruchnahme des jeweiligen Service erforderlichen Bestätigungen (z.B. DOI, verpflichtend zu erteilende Einwilligungen)
  • Erfüllung der Systemvoraussetzungen für die Nutzung des jeweiligen Service (siehe bereits Ziff. 2.9)

5. Arten von Nutzern und Rechteeinräumung

5.1. Im Rahmen der Nutzung von Services auf der Grundlage des Nutzungsvertrages gewährt Vogel dem jeweiligen Nutzer unterschiedliche Möglichkeiten zur aktiven Mitwirkung. Dabei wird von Vogel zwischen einfachen Nutzern (im Folgenden „Konsumenten-Nutzer“) und qualifizierten Nutzern (im Folgenden „Kontributoren-Nutzer“) unterschieden.

5.2. Konsumenten-Nutzer sind alle registrierten Nutzer. Durch die Registrierung besteht für die Konsumenten-Nutzer über die reine Nutzung der jeweiligen Services in Form der Wahrnehmung hinaus die Möglichkeit, die von Vogel oder anderen Nutzern eingestellten Inhalte zu kommentieren. Mit dem Abschluss des Nutzungsvertrages wird Vogel das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht eingeräumt, den Inhalt des Kommentars des jeweiligen Konsumenten-Nutzers auf der Webseite zu veröffentlichen. Eine Übertragung dieses Nutzungsrechts an Dritte ist Vogel ohne Zustimmung des Konsumenten-Nutzers nicht gestattet.

5.3. Kontributoren-Nutzer sind alle registrierten Nutzer, die darüber hinaus berechtigt sind, Fachbeiträge, Kommentare und Stellungnahmen (im Folgenden „Beiträge“) für Vogel zu verfassen und diese auf der entsprechenden Plattform zu veröffentlichen. Für Kontributoren-Nutzer gelten die nachfolgenden besonderen Regelungen.

5.3.1. Den Status als Kontributoren-Nutzer erlangt der registrierte Nutzer, indem er über die Plattform eine Anfrage stellt, dass er Beiträge zu einem bestimmten Themengebiet verfassen möchte. Er wird von Vogel als Kontributoren-Nutzer zugelassen, wenn der Beitrag fachlich und thematisch für die Zugänglichmachung auf der Plattform geeignet ist. Die weiteren Voraussetzungen sowie die mit der Stellung eines Kontributoren-Nutzers verbundenen Abläufe (Erstellung eines Beitrages, Einreichung bei Vogel per E-Mail oder persönliche Einstellung des Beitrages usw.) werden dem Kontributoren-Nutzer gesondert von Vogel mitgeteilt.

5.3.2. Es besteht kein Rechtsanspruch des Kontributoren-Nutzers auf Veröffentlichung; Vogel kann die Annahme ohne Begründung ablehnen. Ein Anspruch des Kontributoren-Nutzers auf Aufwandsentschädigung besteht nicht.

5.3.3. Vogel ist berechtigt, den angenommenen Beitrag redaktionell zu überarbeiten und technisch bedingte Änderungen an dem Beitrag, die nicht inhaltlicher Art sind, ohne Zustimmung des Kontributoren-Nutzers vorzunehmen. Die Veröffentlichungsreife des Beitrags wird mit der elektronischen Freischaltung erklärt.

5.3.4. Mit Einreichung und Annahme des Beitrages, gleich in welcher Form, räumt der Kontributoren-Nutzer Vogel ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an dem jeweiligen Beitrag ein, jeweils auch für Übersetzungen, Nachdrucke und die Kombination mit anderen Werken oder Teilen daraus. Eine Übertragung des Nutzungsrechts an Dritte ist Vogel nicht gestattet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

5.3.5. Zugleich räumt der Kontributoren-Nutzer mit Einreichung und Annahme des jeweiligen Beitrages direkt und unmittelbar auch den im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen von Vogel (vgl. Auflistung hier ) sowie den genannten Partnern von Vogel und deren im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (vgl. Auflistung hier ) ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an dem jeweiligen Beitrag ein, jeweils auch für Übersetzungen, Nachdrucke, Nachdruckgenehmigungen und die Kombination mit anderen Werken oder Teilen daraus. Eine Übertragung des Nutzungsrechts an Dritte ist den vorstehend genannten Vertragspartnern von Vogel nicht gestattet.

5.3.6. Darüber hinaus räumt der Kontributoren-Nutzer mit Einreichung und jeweiliger Annahme des jeweiligen Beitrages direkt und unmittelbar auch zukünftigen, bislang unbekannten Vertragspartnern von Vogel ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an dem jeweiligen Beitrag ein, jeweils auch für Übersetzungen, Nachdrucke, Nachdruckgenehmigungen und die Kombination mit anderen Werken oder Teilen daraus. Diese Rechteeinräumung erfolgt sowohl unter der aufschiebenden Bedingung der hinreichend klaren, vollständigen Benennung des Vertragspartners und der jeweiligen Nutzungsart sowie Nutzungsdauer durch Vogel gegenüber dem Kontributoren-Nutzer als auch unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Kontributoren-Nutzer weder der Wahl des Vertragspartners zur Nutzung noch der Nutzungsart sowie Nutzungsdauer widerspricht. Vogel ist verpflichtet, die vorstehenden Informationen über Vertragspartner, Nutzungsart und Nutzungsdauer unverzüglich nach Vertragsabschluss mit dem jeweiligen Vertragspartner und Veröffentlichung des Beitrags dem Kontributoren-Nutzer mitzuteilen. Widerspricht der Kontributoren-Nutzer nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Informationen, gelten die Bedingungen als eingetreten und die von den Bedingungen abhängig gemachte Wirkung tritt ein. Vogel wird den Kontributoren-Nutzer im Rahmen der mitzuteilenden Informationen nach dieser Ziffer auch über die Folgen seines Verhaltens, nicht zu widersprechen, informieren. Eine Übertragung des Nutzungsrechtes an Dritte ist den Vertragspartnern nicht gestattet.

5.3.7. Inhaltlich umfassen die nach den Ziffern 5.3.4, 5.3.5 und 5.3.6 eingeräumten Nutzungsrechte das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung in gedruckter Form und ferner die Befugnis zur

  • vollständigen oder teilweisen Aufzeichnung in elektronischer Form,
  • Programmierung, sonstigen Be- und Verarbeitung für eine elektronische Nutzung einschließlich Zusammenlegung mit anderen Werken zu einem elektronischen Produkt sowie Speicherung in eigenen oder fremden Datenverarbeitungsanlagen, in elektronischen Datenbanken und auf Datenträgern sowie
  • Vervielfältigung, Verbreitung einschließlich der öffentlichen Wiedergabe auf der Plattform und zur sonstigen Nutzung im Wege fotomechanischer, elektronischer und anderer Verfahren, insbesondere in elektronischen Offline- und Online-Datenbanken und -Diensten, im Wege von Wiedergabetechniken in körperlicher und/oder nicht-körperlicher Form, im Wege von allen Techniken der Datenübertragung sowie auf Datenträgern, z.B. CD-ROM, DVD, Stick und vergleichbaren Techniken.

5.3.8. Vogel wird jegliche Bearbeitung in Bezug auf Inhalte des Werkes des Kontributoren-Nutzers nur mit Zustimmung und unter Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte des Kontributoren-Nutzers vornehmen. Dies gilt auch für die Kürzung und sonstige Umgestaltung sowie für die Erstellung von aus dem Beitrag abgeleiteten Werken (z.B. Abstracts).

5.3.9. Der Kontributoren-Nutzer versichert, über die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an seinem Beitrag einschließlich aller Abbildungen allein verfügen zu können und keine Rechte Dritter zu verletzen. Darüber hinaus trägt der Kontributoren-Nutzer insbesondere dafür Sorge, dass er nicht Unwahrheiten oder Falschdarstellungen veröffentlicht, die Vogel oder Drittparteien schädigen könnten. Dies gilt auch für amtliche und offizielle Informationen, soweit sie vom Kontributoren-Nutzer redigiert bzw. erarbeitet wurden. Vogel behält sich das Recht vor, bei Vorliegen eines diesbezüglich begründeten Verdachts Werke ohne vorherige Bekanntgabe auszusortieren oder nicht zu veröffentlichen.

5.3.10. Ein Anspruch des Kontributoren-Nutzers auf Vergütung in Geld besteht nicht, es sein denn, es wird durch gesonderte Vereinbarung etwas anderes geregelt.

6. Sperrung/Löschung von Inhalten; Haftungsfreistellung durch den Nutzer

6.1. Beiträge, die von einem oder mehreren Autoren stammen, sind stets namentlich gekennzeichnet. Beiträge von Unternehmen sind als solche gekennzeichnet und mit dem Firmenlogo versehen. Eine Ausnahme besteht für solche Beiträge, bezüglich derer der Autor oder das Unternehmen auf die vorgenannte Kennzeichnung ausdrücklich verzichtet hat.

6.2. Vogel haftet nicht für fremde Inhalte, sondern gewährt über die zur Nutzung gestellten Services lediglich den Zugang zu diesen Beiträgen. Dem Nutzer ist bekannt, dass Beiträge, welche mit einem fremden Firmennamen oder -logo versehen sind, von diesem Unternehmen und somit nicht von Vogel stammen. Das gleiche gilt für persönliche Beiträge, die erkennbar von einem anderen Nutzer stammen, z.B. Meinungsäußerungen eines Nutzers in Form von Kommentaren oder Fachbeiträge mit einer Urheberbezeichnung.

6.3. Ist der Nutzer der Auffassung, dass ein Beitrag seine Rechte verletzt, hat er die Möglichkeit, Vogel unter genauer Bezeichnung des Beitrags und der detaillierten Angabe von konkreten Gründen über das Kontaktformular von dieser seiner Auffassung nach bestehenden Rechtsverletzung zu informieren. Vogel wird den Autor des Beitrags zu einer Stellungnahme mit einer nach den Umständen angemessenen Frist auffordern. Bleibt eine Stellungnahme innerhalb der Frist aus, ist von der Berechtigung der Beanstandung auszugehen und Vogel wird den beanstandeten Eintrag löschen. Stellt der für den Beitrag Verantwortliche die Berechtigung der Beanstandung substantiiert in Abrede und ergeben sich deshalb berechtigte Zweifel, teilt Vogel dies dem Betroffenen mit und verlangt ggf. Nachweise, aus denen sich die behauptete Rechtsverletzung ergibt. Bleibt eine Stellungnahme des Betroffenen aus oder legt er gegebenenfalls erforderliche Nachweise nicht vor, ist Vogel zu einer weiteren Prüfung nicht verpflichtet. Ergibt sich aus der Stellungnahme des Betroffenen oder den vorgelegten Belegen auch unter Berücksichtigung einer etwaigen Äußerung des für den Beitrag Verantwortlichen hingegen eine rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts, wird Vogel den beanstandeten Beitrag löschen. Vogel behält sich in einem solchen Fall das Recht vor, den verantwortlichen Autor unter Abwägung der betroffenen Interessen und einer sorgfältigen Einzelfallprüfung für das Verfassen weiterer Inhalte zu sperren und im Wiederholungsfall von jeglicher weiteren Nutzung vollständig auszuschließen und den Nutzungsvertrag fristlos zu kündigen.

6.4. Sollte Vogel aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Nutzers, insbesondere aufgrund einer schuldhaften Verletzung der unter Ziffer 4. und Ziffer 5.3.9. genannten Verpflichtungen, von einem Dritten, einem Gericht oder einer Behörde in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Nutzer, Vogel von etwaigen Ansprüchen freizustellen und die Kosten der Rechtsverteidigung zu übernehmen. Vogel wird den Nutzer unverzüglich über die Geltendmachung entsprechender Ansprüche informieren. Der Nutzer wird Vogel bei der Abwehr dieser Ansprüche bestmöglich unterstützen. Kommt der Nutzer dieser Verpflichtung nicht binnen von Vogel zu setzender angemessener Frist nach, ist Vogel berechtigt, den Angriff des Dritten unter Berücksichtigung der sich für Vogel darstellenden Sach- und Rechtslage nach eigenem sachgemäßem Ermessen zu erledigen. Die Kosten dieser Erledigung werden von dem Nutzer getragen, und zwar auch für den Fall, dass sich die Erledigung nachträglich aufgrund vom Nutzer nicht erteilter Informationen als nachteilig herausstellt.

7. Haftung von Vogel

7.1. Vogel haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht). Kardinalpflichten sind solche, die für die Erfüllung des Vertrages wesentlich sind und auf die der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung von Vogel auf bei Vertragsabschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine Kardinalpflichten sind, haftet Vogel nicht. Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet Vogel nur, wenn das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht, es sei denn, es handelt sich dabei um eine Kardinalpflicht.

7.2. Soweit die Haftung von Vogel ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Vogel.

7.3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Körperschäden (Leben, Körper, Gesundheit).

7.4. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung, insbesondere die §§ 327d ff. BGB über die vertragsmäßige Bereitstellung von digitalen Produkten.

8. Laufzeit

8.1. Dieser Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann vom Nutzer jederzeit ohne Einhaltung einer Frist über das Kontaktformular, von Vogel mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Teilkündigungen bestimmter vom Nutzer in Anspruch genommener Services (z.B. Austragen des Erhalts von einzelnen Newslettern, soweit verfügbar) sind möglich, im Zweifel ist nur der in der Kündigung genannte Service gekündigt, nicht das Nutzungsverhältnis insgesamt. Werden Services ausnahmsweise über eine bestimmte Laufzeit (in der Regel gegen Zahlung einer Gebühr in Geld) erbracht, wird der Nutzer an entsprechender Stelle des Angebots von Vogel auf diesbezüglich wesentliche Informationen wie Laufzeit, Höhe der Gebühr in Geld und bestehende Kündigungsmöglichkeiten hingewiesen.

8.2. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8.3. Darüber hinaus ist Vogel berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes den Nutzer von der Möglichkeit der Nutzung vorübergehend auszuschließen und zu sperren (z.B. bei einer Verletzung der Verpflichtungen gemäß Ziffer 4.3.). Vogel wird dies dem jeweiligen Nutzer unter Angabe von Gründen unverzüglich mitteilen und den Ausschluss oder die Sperre bei Wegfall des Grundes aufheben.

8.4. Im Fall der Beendigung des Vertrages wird das Konto des Nutzers einschließlich der zugehörigen personenbezogenen Daten gelöscht. Eine Ausnahme besteht für solche Daten, die einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen.

9. Gewinnspiele und Verlosungen

Für temporär ausgerufene Gewinnspiele und Verlosungen gelten, soweit nicht anders angegeben, folgende Teilnahmebedingungen:

9.1. Die Teilnahme an einem Gewinnspiel und an einer Verlosung ist kostenlos. Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland, der Schweiz und in Österreich, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Angestellte von Vogel sowie Angestellte der in Ziff. 5.3.5. referenzierten Partner und andere an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels oder der Verlosung beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Teilnehmer des Gewinnspiels oder der Verlosung ist diejenige Person, der die E-Mail-Adresse gehört, die bei der Registrierung angegeben worden ist.

9.2. Unter allen Bestellungen und Einsendungen entscheidet das Los unter Gewährleistung des Zufallsprinzips. Pro Teilnehmer ist immer nur ein Gewinn möglich. Die Gewinner werden von Vogel schriftlich benachrichtigt. Sollte ein Gewinner nicht innerhalb von 13 Wochen nach der Benachrichtigung von Vogel gegenüber Vogel den Gewinn in Textform (per Brief, Fax, E-Mail) bestätigen, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird nach demselben Vorgehen ein Ersatzgewinner ausgelost. Der Gewinner wird in der Gewinnbenachrichtigung nochmals ausdrücklich auf dieses Erfordernis hingewiesen. Eine Barauszahlung der Sachwerte oder Tausch der Gewinne ist nicht möglich.

9.3. Vogel behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen bei Vorliegen eines sachlichen Grundes und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Nutzer zu ändern. Weiterhin behält sich Vogel das Recht vor, das Gewinnspiel bzw. die Verlosung jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels bzw. der Verlosung nachhaltig beeinträchtigen oder verhindern würden.

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für den Fall, dass der Nutzer Verbraucher ist, gilt dies nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

10.2. Soweit der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag resultierenden Streitigkeiten Würzburg.

10.3. Sollte eine der Regelungen dieser ANB unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen.

11. Besondere Bestimmungen für Verbraucher (Ziffer 1.2.)

11.1. Der Nutzer hat das Recht, wenn er Verbraucher ist, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Nutzer Vogel (Vogel Communications GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 7/9, 97082 Würzburg, Telefon: 0931-418-0, über das Kontaktformular) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Nutzer kann dafür das im Anhang 1 zu diesen ANB oder das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Nutzer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

11.2. Wenn der Nutzer diesen Vertrag widerruft, hat Vogel dem Nutzer, sofern dieser für den Bezug der Services von Vogel eine Gebühr in Geld entrichtet hat, alle Zahlungen, die Vogel von dem Nutzer erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags durch den Nutzer bei Vogel eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Vogel dasselbe Zahlungsmittel, das der Nutzer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Nutzer wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Nutzer wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Sofern der Nutzer für den Bezug der Services von Vogel keine Gebühr in Geld entrichtet hat, sondern lediglich seine Daten zu den in diesen ANB und der Datenschutzerklärung genannten Zwecken zur Verfügung gestellt hat, wird Vogel die Nutzung der Daten einstellen und das Nutzerkonto des Nutzers löschen. Ausgenommen sind solche Daten des Nutzers, die einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen.

11.3. Vor Abschluss des Nutzungsvertrages wird der Nutzer über alle für den Vertragsschluss relevanten Umstände und Kriterien gemäß dem Anhang 2 zu diesen ANB informiert.


Anhang 1 Widerrufsrecht

Wenn Sie Verbraucher sind, steht Ihnen das nachfolgende Widerrufsrecht zu:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Vogel Communications GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 7/9, 97082 Würzburg, Telefon: 0931-418-0, E-Mail: info@vogel.de, oder unter https://support.vogel.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen, sofern Sie für den Bezug der Services von Vogel eine Gebühr in Geld bezahlt haben, alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir werden die Nutzung der Daten einstellen und Ihr Nutzerkonto löschen. Ausgenommen sind solche Daten, die einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen. Sofern Sie für den Bezug der Services von Vogel keine Gebühr in Geld bezahlt haben, sondern lediglich Ihre Daten zu den in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen für registrierte Nutzer und der Datenschutzerklärung genannten Zwecken zur Verfügung gestellt haben, werden wir die Nutzung der Daten ebenfalls einstellen und Ihr Nutzerkonto löschen. Ausgenommen sind solche Daten, die einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen.


Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

  • An (Vogel Communications GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 7/9, 97082 Würzburg, E-Mail: info@vogel.de
  • Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung „Abschluss des Nutzungsvertrages der Services von Vogel/Service XY“ [bitte konkretisieren]
  • Bestellt am (Datum der Anmeldung/erhalten am (Datum des Erhalts der Bestätigungsmail))
  • Name des Verbrauchers
  • Anschrift des Verbrauchers
  • Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

Anhang 2 Verbraucherinformationen

Vogel ist verpflichtet, Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:

1. Sie erhalten von Vogel Zugang zu der umfassenden Vogel-Medienwelt, u.a. zu den in Ziffer 3. der Allgemeinen Nutzungsbedingungen für registrierte Nutzer beschriebenen Kategorien von Services und Angeboten von Vogel.

2. Die vollständige Firmenbezeichnung mit vollständiger Adresse und allen Kontaktdaten können Sie dem Impressum entnehmen.

3. Sie schulden als Nutzer die Überlassung Ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgegebenen Umfang; eine gesonderte Vergütung oder ein Preis ist von Ihnen nicht zu entrichten. Sollten Services ausnahmsweise der Zahlung einer Gebühr in Geld voraussetzen, werden Sie an entsprechender Stelle des Angebots von Vogel darauf hingewiesen.

4. Vogel erbringt die unter Ziffer 3. beschriebenen Dienstleistungen von dem Zeitpunkt der erfolgreichen Registrierung (Freischaltung Nutzer-Account) an; sollte diesbezüglich ein Anlass zu Beschwerden von Ihrer Seite bestehen, so können Sie Ihr Anliegen jederzeit an https://contact.vogel.de richten.

5. Sie können den Nutzungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Eine Ausnahme ist möglich, sofern Sie für Vogel selbst Beiträge verfassen und z.B. über eine Lizenzvereinbarung gesondert vertraglich gebunden sind. Werden Services ausnahmsweise über eine bestimmte Laufzeit (in der Regel gegen Zahlung einer Gebühr in Geld) erbracht, werden Sie an entsprechender Stelle des Angebots von Vogel auf diesbezüglich wesentliche Informationen wie Laufzeit, Höhe der Gebühr in Geld und bestehende Kündigungsmöglichkeiten hingewiesen.

6. Vogel nimmt an einem alternativen Streitbeilegungsverfahren nicht teil und ist hierzu auch gesetzlich nicht verpflichtet.

Die Vogel IT-Medien behält sich eine Nutzung seiner Inhalte für kommerzielles Text und Data Mining im Sinne von § 44b UrhG ausdrücklich vor. Für den Erwerb eines entsprechenden Nutzungsrechts wenden Sie sich bitte an datenschutz@vogel.de.

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